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Reparatur der Versicherung angeben oder doch lieber nicht?

Reparatur der Versicherung angeben oder doch lieber nicht?

In der Schweiz besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Autoreparatur der Versicherung zu melden. Obwohl es intuitiv sinnvoll erscheint, alle Schäden anzugeben, ist dies nicht immer der Fall. Das Stichwort dabei ist «Bonus-Malus-System». Dieses System bestimmt individuell, welche Versicherungsprämie bei Fahrzeugführern fällig wird.

Das Bonus-Malus-System bei Autoversicherungen ist in der Schweiz weit verbreitet. Dabei wird unfallfreies Autofahren von den Versicherungen belohnt. Für jede/n Versicherte/n wird eine Grundprämie berechnet. Tatsächlich muss unter Umständen aber nur ein Bruchteil der Grundprämie bezahlt werden. Zur Berechnung werden Sie als Versicherte/r einer Bonusstufe zugeteilt. Sie bezahlen dann abhängig von Ihrer Bonusstufe einen Prozentsatz der Grundprämie. Wenn Ihnen zum Beispiel auf Ihrer Bonusstufe einen Prozentsatz von 50% zugeteilt ist, heisst das, dass Sie nur die Hälfte der berechneten Grundprämie als Versicherungsprämie bezahlen müssen. Der Prozentsatz je Bonusstufe variiert von Versicherung zu Versicherung, liegt aber zwischen 30-240%. Besonders in den oberen Bonusstufen kann eine Aufstufung bedeuten, dass Sie erheblich mehr monatliche Prämien bezahlen müssen. Fahren Sie über einen langen Zeitraum unfallfrei, wird Ihre Bonusstufe wieder heruntergesetzt. Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen und diesen Ihrer Versicherung angeben, wird Ihre Bonusstufe um vier Stufen erhöht. Das kann je nach Ausgangslage bedeuten, dass sich Ihre Versicherungskosten verdoppeln. 

Um die Erhöhung Ihrer Bonusstufe zu verhindern, können Sie bei Ihrer Versicherung einen Bonusschutz abschliessen. Dieser sorgt dafür, dass bei einem Schadenfall die Prämie resp. Bonusstufe nicht erhöht wird. Dies gilt allerdings nur für Haftpflicht- und Kollisionsschadenfälle. Schäden, welche durch die Teilkaskoversicherung gedeckt sind, haben keine Auswirkungen auf das Bonus-Malus-System. Typische Teilkaskoschadenfälle sind Marder- und Glasschäden sowie Diebstahl.

Sind Sie in einen Schadenfall verwickelt und möchten den Bonusschutz beanspruchen?

Dabei gilt es, die Leistungen Ihres Bonusschutzes zu kennen. Häufig sind abgeschlossene Bonusschutze nur einmal jährlich gültig. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob Sie im laufenden Jahr Ihren Bonusschutz bereits aufgebraucht haben oder ob Sie allenfalls mehrere Bonusschutze pro Jahr zur Verfügung haben. 

Unabhängig von Bonus-Malus-System gibt es auch einen allgemeingültigen Tipp zur Entscheidung, ob Sie den Schaden der Versicherung melden möchten: – Der Selbstbehalt. Ist der Selbstbehalt, den Sie bei Ihrer Fahrzeugversicherung haben, höher als die Reparaturkosten, so lohnt es sich häufig nicht, den Schaden bei der Versicherung zu melden. 

Damit Sie bestens auf einen Schadenfall vorbereitet sind, können Sie unsere Checkliste zur Versicherungsmeldung hier herunterladen. Sie hilft Ihnen, eine Entscheidung zu treffen, ob sich das melden des Schadens lohnt. 

 

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